Schließt ein deutscher
Importeur eine Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar nicht aus, so wird er
für eine nach z. B. in 60 Tagen zu begleichende Währungsposition (z. B. 5 Mio.
US-Dollar) folgendes tun:
(a) einen Kredit in Euro aufnehmen
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das
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(b) den aufgenommen Kredit für einen sofortigen Ankauf der entsprechenden Menge
von Devisen am Kassamarkt verwenden (hier 5 Mio. US-$)
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(c) die Devisen bis zur Fälligkeit der Zahlungen zinsbringend anlegen
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das
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(d) zum Fälligkeitstermin aus seinem Devisenguthaben die Zahlung leisten
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das
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(e) die Rückzahlung des aufgenommenen Euro-Kredits aus dem Erlös der
importierten Güter vornehmen.
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das
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